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Fraktionsauftrag SVP betreffend Lehrpläne müssen dem fakultativen Referendum unterstellt werden

Lehrplan 21 SVP Grossratsfraktion

Fraktionsauftrag SVP betreffend Lehrpläne müssen dem fakultativen Referendum unterstellt werden

Session: 11.12.2014

Seit kurzem liegt die überarbeitete Fassung des Lehrplans 21 vor. Am 07.11.2014 hat die D-EDK den Lehrplan 21 offiziell veröffentlicht. Die neue Fassung wurde leicht angepasst und gekürzt. Die grundsätzlichen Punkte, welche von Lehrkräften, Eltern und Politikern immer wieder für grosse Kritik sorgen, wurden allerdings nicht angepasst. Es kann mit über 400 Seiten nach wie vor von einem „Monsterwerk“ gesprochen werden, welches mit dem eigentlichen Ziel, einen Rahmenlehrplan zu erlassen nichts zu tun hat. Wir sind nicht gezwungen, den Lehrplan 21 als Kanton einzuführen. Ebenfalls wurde im Kanton Graubünden Harmos mit fast 57% klar abgelehnt. Wir sind also frei in unseren Entscheidungen. Gemäss der Website des EKUD Graubünden kann unter den Aufgaben des Departements Punkt A Erziehung folgendes entnommen werden: „Kindergarten und Volksschule: Aufsicht, Planung und Koordination sowie Bereitstellen von Lehrmitteln“. Die Einführung des Lehrplans 21 mit tausenden von Kompetenzen geht hier klar zu weit. So heisst es im Gesetz, dass die Regierung für einzelne Fächer verbindliche Ziele festlegen kann. Die Fraktion der SVP ist überzeugt, dass aufgrund der heftigen und breiten Diskussionen zum Lehrplan 21 in der Bevölkerung eine Überprüfung der Zuständigkeit rechtzeitig an die Hand genommen werden muss. Die bis heute getätigten Ausführungen der Regierung, den Lehrplan 21 in geeigneter Form dem Grossen Rat vorzulegen, genügt hier nicht. Die Entwicklung der Schule, und insbesondere die Einführung des Lehrplans 21, sind zu wichtig, als dass man diese vollständig der demokratischen Legitimation entzieht. Die Fraktion der SVP beantragt deshalb der Regierung, das Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vor der Einführung des Lehrplans 21 so anzupassen, dass Lehrpläne dem fakultativen Referendum unterstellt sind.

Chur, 11. Dezember 2014

Koch (Igis), Brandenburger, Davaz, Hug, Nay, Salis, Toutsch, Weber

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