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Leserbriefe

Demokratie steht über internationalen Verträgen

„In keinem Staat wird dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt“. So hielt es der Bundesrat noch am 5. März 2010 ausdrücklich fest und so galt es in der Schweiz bis ins Jahr 2012, als mit einem 3:2 Entscheid drei einzelne Bundesrichter das Parlament und die Stimmbevölkerung entmachteten. Auch bei unserem Nachbarn Deutschland ist es selbstverständlich (Grundsatz Bundesverfassungsgericht, 15. Dez. 2015), dass internationale Verträge, die kein zwingendes Völkerrecht (z.B. Folterverbot) enthalten, die Zustimmung des
Gesetzgebers erfordern. Völkerrechtliche Verträge stehen also klar unterhalb der Verfassung.

Keinem kommt es deshalb in den Sinn, Deutschland oder die Schweiz als unzuverlässig einzustufen. Jeder Staat kennt das Problem, dass sich der Inhalt von Staatsverträgen (=Völkerrecht) wie z.B. EU-Recht oder OECD-Bestimmungen laufend ohne demokratisches Zutun ändert. Deshalb gibt jeder Staat jeweils seiner eigenen Verfassung Vorrang vor solchen „dynamischen“ Änderungen. Genauso wenig wurden in der Schweiz je die Menschenrechte in Frage gestellt. Wie auch, denn diese sind fest in unserer Verfassung verankert und noch nie gab es Anlass, die schweizer Stimmbevölkerung zu verdächtigen, diese Menschenrechte in Abrede zu stellen. Der beste Garant für die Menschenrechte ist ja gerade die Demokratie und nicht eine Machtkonzentration auf eine kleine Personengruppe, z.B. lediglich drei (!) Richter.
Die Selbstbestimmungsinitiative will nur, dass wie bis 2012 das Parlament und Volk, und nicht lediglich einzelne Politiker und Richter das Sagen haben. Ich sage Ja zur direkten Demokratie und damit Ja zur Initiative.

Andreas Bazzon, Chur

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