Die Gegner der Durchsetzungsinitaitive brauchen zunehmend falsche und lächerliche Argumente
In der Novitats vom 05. Februar 2016 schreibt Herr Benno Bossi aus Tiefencastel, ein Ausländer, welcher wegen FIAZ (fahren in angetrunkenem Zustand) und „verstellen“ eines Fahrrades verurteilt würde, müsste zwingend ausgeschafft werden. Und er stellt die rhetorische Frage, ob Schweizer in einem solchen Falle dann wohl auch ausgeschafft werden müssten und wohin?
Zur Frage eins. Das Gesetzt schreibt vor, ab welcher Promillestärke FIAZ mit Gefängnis bestraft wird. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass in Freundeskreisen nach einem Bier zuviel der Kollege sturzbetrunken herumfährt. Er würde sicher vom Fahrrad stürzen. Eine Busse liegt natürlich immer drin.
Zur Frage zwei. Ein einfacher Diebstahl, so auch ein Velo verstellen, wird mit einer Geldbusse bestraft, ausser die Tat steht im Zusammenhang mit einer anderen, schweren Straftat.
Wegen zwei solchen Straftaten, resp. Übertretungen wird kein Ausländer zwingend ausgewiesen. Er müsste wohl darüber noch über ein tolles Register an Vorstrafen verfügen.
Schweizer, auch als Schweizer eingebürgerte Ausländer, wie sich Herr Bossi offenbar dazu zählt, können nie ausgewiesen werden. Das lässt zu Recht unsere Verfassung nicht zu. Seine Angst, die Schweiz wäre in ein paar Jahren leer ist wohl einer überbordenden Phantasie zuzuordnen.
Richtig ist Herrn Bossi’s Feststellung, dass die Gesetze konsequenter durchgesetzt werden müssten. Gerade das verlangt die Ausschaffungsinitiative, sodass Herr Bossi dieser mit ruhigem Gewissen zustimmen könnte.
Josef Steinegger, Alvaschein