Rechtsstaatliche Grundsätze = Umsetzung des Volkswillen
In ihrer Ausgabe vom 20. Dezember 2015 publizierte die «Schweiz am Sonntag» ein interessantes Interview mit dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, zur Durchsetzungsinitiative der SVP. Die folgende Aussage Kollers bekräftigt seine ablehnende Haltung: «Nun ist ein gewaltiger Kraftakt nötig, denn die Annahme dieser Initiative muss verhindert werden. Sie „smile“-Emoticon die Durchsetzungsinitiat…ive) verletzt rechtsstaatliche Grundsätze die über Jahrzehnte hinweg entwickelt wurden und heute zum Kulturgut der westeuropäischen Staaten gehören.» Wenn die rechtsstaatlichen Grundsätze in der Schweiz die Nicht-Umsetzung von Volksentscheiden bedeuten, was im Übrigen der Grund für die Lancierung dieser Initiative war, dann ist es höchste Zeit, dass sich diese Grundsätze wieder ändern und nicht (weiter) zu unserem Kulturgut gehören. In unserem heutigen Rechtsstaat müssen Entscheide des Volkes respektiert und umgesetzt werden und gerade aus diesen Gründen verletzt die Durchsetzungsinitiative die Rechtsstaatlichkeit nicht, im Gegenteil: Sie stärkt sie!
Nicola Stocker, Präsident Junge SVP Graubünden