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Medienmitteilung

Das Bundesgericht erklärt die Fremdspracheninitiative für gültig!

Das Bundesgericht erklärt die Fremdspracheninitiative für gültig, dieser Entscheid kommt einer bundesgerichtlichen Ohrfeige für Regierung und Grossen Rat gleich. Die SVP Graubünden begrüsst den Entscheid des Bundesgerichtes. Die Fremdspracheninitiative steht demnach weder im Widerspruch zu übergeordnetem Recht noch verstösst sie gegen kantonale Verfassungsnormen.

Die SVP Graubünden hat sich im Grossen Rat immer für die Gültigkeit der Fremdspracheninitiative eingesetzt. Regierung und mehr als zwei Drittel des Grossen Rates haben die Initiative im vergangenen Jahr für ungültig erklärt. Die SVP Graubünden wurde gegen ihren Widerstand von der Ratsmehrheit überstimmt, dies obwohl bereits bei der Grossratsdebatte klar war, dass es sich bei dieser Initiative nicht um einen offensichtlichen Verstoss gegen übergeordnetes Recht handeln kann. Sträflich wurde der Grundsatz „in dubio pro populo“ von unserer Politelite verletzt. Wenn nun von einer Gefahr für den Sprachfrieden die Rede ist, haben jene Krise etwas Grundsätzliches nicht verstanden. Das heutige Urteil ist eine staatspolitische und keinesfalls sprachpolitische Frage. Nachdem bereits das Bündner Verwaltungsgericht die Fremdspracheninitiative für gültig erklärt hatte, ist nun, nachdem auch das Bundesgericht die Gültigkeit bestätigt hat, die Genugtuung für die SVP umso grösser.  Wie es die SVP Graubünden schon immer beabsichtigte, ist es nun an den Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abzustimmen, ob in der Primarschule künftig eine oder zwei Fremdsprachen unterrichtet werden. Was eigentliche eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste von den Initianten mit enormem Engagement und finanziellen Mitteln erkämpft werden. Die SVP Graubünden dankt den Initianten herzlich zu dieser Hartnäckigkeit und hofft, dass die Bündner Wählerschaft in Zukunft nicht vergisst, welche Regierungs- und Grossräte die Volksrechte mit Füssen traten.

Die SVP Graubünden legt der Regierung und dem Grossen Rat nahe, künftig mit Ungültigkeitserklärungen von Initiativen sorgfältiger umzugehen und anstehende Geschäfte den Bürgerinnen und Bürgern zum Entscheid zu unterbreiten.

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