SVP-Fraktion verlangt Standesinitiative: Bund soll den Schutzstatus S bezahlen oder beenden
Die SVP-Fraktion reicht in der Oktobersession des Grossen Rats einen Fraktionsauftrag ein, welcher verlangt, dass die Bündner Regierung in Bern eine Standesinitiative zum Schutzstatus S einreicht. Denn der Bund hält an diesem Status fest, zieht sich aber ab 2027 für einen wachsenden Teil der Betroffenen aus der Finanzierung zurück. Die Kosten tragen Kantone und Gemeinden.

Der Bund entscheidet, die Gemeinden bezahlen
Über Gewährung, Dauer und Aufhebung des Schutzstatus S entscheidet allein der Bund. Am 19. August 2026 hat der Bundesrat beschlossen, den Status nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben. Wer seit fünf Jahren vorübergehenden Schutz geniesst, erhält eine Aufenthaltsbewilligung. Für diese Personen leistet der Bund ab dem 1. Januar 2027 keine Globalpauschalen mehr, so hat es das Bundesparlament mit dem Entlastungspaket 2027 beschlossen. Die Rechnung geht an Kantone und Gemeinden, die beim Status selbst nichts zu sagen haben.
Millionenkosten für die Bündner Gemeinden
In Graubünden erhalten zwischen März und Dezember 2027 voraussichtlich rund 960 Personen mit Schutzstatus S eine Aufenthaltsbewilligung. Gemäss einer Hochrechnung des Kantons kämen ohne Gegenmassnahmen allein in diesen zehn Monaten Mehrkosten von rund 5,4 Millionen Franken auf die Gemeinden zu, davon rund 2,2 Millionen auf die Stadt Chur. Schweizweit rechnen die Kantone mit Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Asylverordnung 2, mit welcher der Bund den Kantonen mehr Spielraum bei der Höhe der Sozialhilfe geben will, ist am 15. Oktober 2026 abgelaufen. Die Regierung will diesen Spielraum nutzen und den Anstieg der Leistungen bremsen. Das ist richtig, ersetzt aber das fehlende Bundesgeld nicht: Die Sozialhilfe für diese Personen bezahlen Kanton und Gemeinden künftig allein.
Bezahlen oder beenden
Fraktionspräsident Stefan Metzger: «Der Bund entscheidet allein über den Schutzstatus S. Dann muss er auch die Rechnung bezahlen, statt sie unseren Gemeinden zu schicken. Für uns ist klar: Der Bund soll den Status S beenden. Solange er ihn weiterführt, muss er ihn finanzieren.» Für die SVP-Fraktion darf der Schutzstatus S nicht zu einer unbefristeten Dauerlösung werden, die Kantone und Gemeinden bezahlen.
Das verlangt die Standesinitiative
Mit dem Fraktionsauftrag beauftragt die SVP-Fraktion die Regierung, eine Standesinitiative einzureichen. Die Bundesversammlung soll das Asylgesetz so ändern, dass der Bund den Kantonen die Kosten eines von ihm angeordneten Schutzstatus S während dessen gesamter Dauer kostendeckend abgilt, auch für Personen mit Aufenthaltsbewilligung. Die mit dem Entlastungspaket beschlossene Streichung dieser Beiträge soll korrigiert werden. Die Regierung muss dem Grossen Rat spätestens in der übernächsten Session nach Einreichung schriftlich Bericht und Antrag zum Auftrag erstatten. Erstunterzeichner ist Fraktionspräsident Stefan Metzger.
Weitere Auskünfte erteilt:
Stefan Metzger, Grossrat, Präsident der SVP-Fraktion
Telefon 079 337 62 83
E-Mail metzger@vm-law.ch
