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Stefan Metzger

Grossrat

Leserbrief vom 24.08.2026
Rechtsstaat heisst auch Schutz der Bevölkerung
Somedia-Chefredaktionsleiter Joachim Braun bezeichnet die befristete Sicherheitsprüfung im Misox in seinem Wochen-Kommentar der letzten Wochenendausgabe als Einknicken vor dem Populismus. Er verkennt den Kern der Sache: Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, Sicherheitsrisiken zu ignorieren. Sie bedeutet, die vorhandenen rechtlichen Instrumente konsequent, verhältnismässig und kontrollierbar einzusetzen.
Nach den bekannten Fällen mutmasslicher Angehöriger von Camorra, ’Ndrangheta und eines Balkan-Clans in Roveredo darf der Kanton nicht bei freiwilligen Selbstdeklarationen und runden Tischen stehen bleiben. Gerade wenn ein anderer Kanton eine Bewilligung wegen Vorstrafen verweigert hat, Graubünden davon aber keine Kenntnis erhält, liegt ein offensichtliches Vollzugsdefizit vor. Dieses muss geschlossen werden.
Niemand verlangt eine pauschale Verdächtigung von EU/EFTA-Staatsangehörigen oder einen Freipass für Behördenwillkür. Das Freizügigkeitsabkommen schützt die Personenfreizügigkeit, nicht aber kriminelle Strukturen. Es kennt ausdrücklich den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Ein rechtsstaatlicher Weg besteht deshalb in einem klar geregelten, befristeten und risikobasierten Verfahren: durch konsequenten Informationsaustausch zwischen Behörden, sorgfältige Einzelfallprüfung bei konkreten Anhaltspunkten und die Ausschöpfung der rechtlich zulässigen Möglichkeiten – etwa Strafregisterauszüge bei Drittstaatsangehörigen und den Ordre-public-Vorbehalt bei EU/EFTA-Fällen.
Bei komplexen Fragen des schweizerischen Freizügigkeits- und Ausländerrechts ist besondere Zurückhaltung angezeigt. Gerade ein Leitartikel müsste zwischen einer unzulässigen pauschalen Sonderbehandlung und einer verhältnismässigen, zeitlich begrenzten Sicherheitsprüfung unterscheiden. Diese Differenzierung fehlt im Leitartikel. Wer wie Joachim Braun eine Vollzugsmassnahme kurzerhand als rechtswidrig bezeichnet, sollte die massgeblichen Rechtsgrundlagen und ihre Differenzierungen offenlegen. Wer dies als «Populismus» abtut und dabei die SVP namentlich angreift, obwohl das Problem parteiübergreifend erkannt worden ist, ersetzt die juristische Auseinandersetzung durch ein Schlagwort. Organisierte Kriminalität ist weder erfunden noch auf das Misox beschränkt. Sie gefährdet die Sicherheit, den Ruf der betroffenen Regionen und den Wirtschaftsstandort Graubünden. Gerade seriöse Unternehmen und rechtschaffene Zuzüger haben Anspruch darauf, dass der Staat hinschaut, wo konkrete Risiken bestehen.
Der Rechtsstaat vollzieht das Recht. Er beugt sich nicht dem Populismus, wenn er Regeln durchsetzt. Er versagt, wenn er klare Warnsignale übergeht.
Stefan Metzger, Fraktionspräsident der SVP im Grossen Rat, Rechtsanwalt, Zuoz

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Kritische Stimmen zur Spitalvorlage

An einer Podiumsdiskussion zu Fragen des Gesundheitswesens zeigte sich: Die bevorstehende Abstimmung zur Zukunft des Spitals Oberengadin wird nicht zum Selbstläufer. Die Aufgabe der Selbstständigkeit wird auch kritisch gesehen.
Mehr dazu in der Engadiner Post 13.03.2025

 

Fraktionsauftrag SVP betreffend Moratorium für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts -> mehr lesen

 

Gastkommentar von Stefan Metzger im Bündner Tagblatt zum St. Moritz – olympische Nummer 123 10 05 Bündner Tagblatt – St. Moritz – olympische Nummer 1

Gastkommentar von Stefan Metzger im Bündner Tagblatt zum Nein des Bundesgerichtes zur St. Moritzer Signalbahn Bündner Tagblatt Bericht

Zu meiner Anfrage, ein Bericht in der Engadinerpost Anfrage Metzger betreffend mühsame zeitraubende Umsetzung von Bikeprojekten

Auftritt in der Engadinerpost als SVP Präsident Oberengadin in Sachen „Planungszonen“
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Personalien
Geboren
1968
Adresse
Stredun 18
Wohnort
7524 Zuoz
Beruf
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
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Publikationen von Stefan Metzger
Kontakt
SVP Graubünden Sekretariat,
Petra Casty,
Via Ruegna 2,
7016 Trin-Mulin
Telefon
076 247 91 66
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