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Grossrat Jan Koch referiert zur Ausschaffungsinitiative

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrter Herr Nationalrat,
Sehr geehrter Herr Regierungsrat,
Sehr geehrte Damen und Herren Grossräte
Liebe FDP-Gemeinde
Vielen Dank für die Einladung zu Ihrer Delegiertenversammlung. Ich wurde mit der schönen Aufgabe betraut, ihnen die Ausschaffungsinitiative der SVP näher zu bringen. Diese Initiative wurde im Jahre 2007 von der SVP lanciert. Nur wenige Monate später durften wir über 210‘000 gültige Unterschriften abgeben. Allein diese Tatsache zeigt schon, dass das Thema der ständig steigenden Ausländerkriminalität der Bevölkerung nicht egal ist. Die SVP-Initiative nimmt das Modell der ehemaligen Landesverweisung (alt Art. 55 StGB) auf. Zwischen Verurteilung und Wegweisung muss wieder ein Konnex bestehen: Die Wegweisung soll einen Strafcharakter haben, wie dies auch früher der Fall war. Der einzige Unterschied zwischen der Ausschaffungsinitiative und der ehemaligen Landesverweisung ist, dass früher der Richter nach eigenem Ermessen eine Landesverweisung aussprechen konnte, neu soll eine Wegweisung bei schweren Delikten zwingende Folge einer Gefängnisstrafe sein. Nun, was bezweckt die Initiative. Die Initiative regelt in Ihrem Grundsatz auf Verfassungsstufe die Ausweisung von kriminellen Ausländern. Das heisst konkret, kriminelle Ausländer sollen anhand eines vom Gesetzgeber (in diesem Fall unser Berner-Parlament) definierten Deliktkataloges ausgewiesen werden. Zusätzlich wird diesen weggewiesen eine Einreisesperre von min. 5 Jahren auferlegt. Dieser Deliktkatalog liegt als Entwurf vor und ist nicht abschliessend zu betrachten. Wir können hier aber keinesfalls sagen, dass wir damit die Katze im Sack kaufen, wenn wir JA zur Initiative sagen. Ich denke, wir dürfen hier dem Parlament durchaus die Kompetenz der Erweiterung des Deliktkatalogs übertragen. Wenn wir die aktuelle Diskussion über Raser verfolgen, dürfte es für keinen Parlamentarier ein Problem darstellen, diesen Delikt, als Beispiel, ebenfalls mit auf zu nehmen. Auch nach der Initiative bekommt jedermann zuerst einen fairen Prozess. Es wird kein Ausländer oder keine Ausländerin aufgrund eines reinen Verdachtsmoments ausgeschafft. Die Initiative besagt, dass die Wegweisung eine automatische Folge, und jetzt kommt ein wichtiger Bestandteil meine Damen und Herren, eines rechtskräftigen Urteils ist. Die Wegweisung ergibt sich also von Gesetzeswegen nach einer Verurteilung und einem ordentlichen Verfahren. Somit wird der Spielraum für Richterinnen und Richter eingeschränkt. Sind wir ehrlich, meine Damen und Herren, die heutige Gesetzgebung wäre gar nicht mal so schlecht. Nur hat diese eine gravierenden Nachteil. Dieser Nachteil sind die Richter in unserem System, welche nicht Ihren vollen Handlungsspielraum ausnutzen. Wird die Initiative nicht angenommen, sondern der Gegenvorschlag, auf welchen ich nachher noch kurz eingehen werde, haben die Richter wieder über die Wegweisung zu entscheiden. Meine Damen und Herren, was denken Sie, wie viele straffällige Ausländerinnen und Ausländer können wir nachher noch im z.Bsp. links orientierten Kanton Genf ausschaffen? Somit ist es absolut Gerechtfertigt, dass die Wegweisung ex lege nach dem rechtkräftigen Urteil erfolgt. Gegen diese kann kein Rekurs mehr eingelegt werden. Der Katalog umfasst aktuell die folgenden Delikte:
• Vorsätzliche Tötungsdelikte
• Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte • Raub, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Geiselnahme, Freiheitsberaubung und Entführung
• Menschenhandel und Förderung der Prostitution
• Drogenhandel
• Einbruchdelikte
• Missbrauch von Sozialhilfe

Dies alles (abgesehen vom Drogenhandel, dieser ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt, und von Sozialhilfemissbrauch) sind Strafbestände, wie diese im heutigen Strafgesetzbuch existieren. Die Initiative erfindet hier also keine neuen Verhandlungsdelikte, welche zu langwierigen Strafverfahren führen könnten. Somit kann ein rasches Verfahren mit allen Konsequenzen sichergestellt werden. Sozialhilfemissbrauch ist mit Betrug gleich zu setzen und stellt keineswegs einen Bagatelldelikt dar. Ein aktuelles Urteil des Berner Gerichts zeigt die perfide Rechtslage in der Schweiz. Eine Kosovarin wurde zu 10 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, nachdem sie nachweislich des versuchten Betrugs der IV über 500000 Franken überführt werden konnte. Das Gericht sprach sie erst nach Ermahnung durch das Bundesgericht schuldig. Meine Damen und Herren, solche Personen haben in der Schweiz nichts verloren. Leider wäre hier eine Ausschaffung mit dem Gegenvorschlag nicht möglich, da die Tat schlicht vom Berner Gericht als Kavaliersdelikt abgetan wurde! Nun ja, wenn eine halbe Million Franken nur ein Kavaliersdelikt darstellen…. Es wird immer wieder angesprochen, die Initiative habe schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft, kollidiere mit der Personenfreizügigkeit oder führe gar zur Kündigung der UNO-Flüchtlingskonvention. Dies ist schlicht FALSCH! Meine Damen und Herren, die Initiative sieht keine „Wegweisung wegen Bagatelldelikten“ vor. Die Initiative zielt einzig auf schwere Straftaten. Bei schweren Delikten ist sowohl bei EU-Bürgern wie auch bei anderen Ausländern verhältnismässig und angebracht, eine Wegweisung durch zu führen. Ich möchte kein Rumäne in der Schweiz haben, meine Damen und Herren, welcher meine Kinder Sexuell Missbraucht hat! EU-Bürger hin oder her! Rufen wir uns doch nochmals kurz die Diskussion vor der Abstimmung zur Anti-Minarett Initiative in Erinnerung. Damals hiess es auch aus einigen Kreisen, eine Umsetzung sei absolut unmöglich, verstosse gegen x-Abkommen und werde schwere Wirtschaftliche folgen und Sanktionen für die Schweiz zur Folge haben. Meine Damen und Herren, konnten Sie seit der Erfolgreichen Abstimmung keine Produkte aus dem EU-Raum konsumieren? Kennen Sie eine, nur eine Firma, welche aufgrund des Resultates ihre Tore schliessen musste? Ich denke wohl kaum. Die Schweiz hat damals mit ihrem Mutigen Entscheid einen nie dagewesenen Diskussionspunkt innerhalb von ganze Europa ausgelöst, welcher letztlich sogar soweit führte, dass die Deutsche Bundeskanzlerin Merkel vor einem Monat offiziell eingestehen musste, dass multikulti in Deutschland? grandios gescheitert ist! Ebenfalls ist der Bundesrat der Auffassung, dass kein zwingendes Völkerrecht verletzt wird. Auch nicht das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Wie bereits angesprochen, möchte ich nochmals kurz auf den Gegenvorschlag des Parlaments eingehen. Das Parlament hat augenscheinlich erkannt, dass die Probleme der Ausländerkriminalität der Bevölkerung seit Jahren sorgen macht. Dieser Gegenvorschlag jedoch ist nicht nur wirkungslos, sondern auch noch perfide. Er führt letztlich dazu, dass die Bürokratie in punkto Ausschaffung weiter ausgebaut wird und kaum mehr Rechtsicherheit gegeben ist. Der darin enthaltene Integrationsartikel schafft weitere Staatsaufgaben, welche auch zu weiteren Ausgaben führen werden. Nun, ich habe behauptet, er führe zu Mehraufwand. Lassen Sie mich dies ein wenig genauer ausführen. Der Gegenentwurf enthält einen Verweis auf die „Grundrechtskonformität“ in der Bundesverfassung. Es heisst im Wortlaut: „Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.“ Dieser Artikel der im Gegenentwurf mit aufgenommen werden soll schafft einen enorm weiten Ermessenspielraum. Genau an diesem Ermessenspielraum der Richter scheitern aber bereits heute die meisten Ausweisungen. Ausschaffungen könnten somit auch wieder in Folge von Rekursen über Jahre blockiert werden. Die Folge davon durften wir im letzten Jahr mehrmals den Medien entnehmen, als sich Straftäter über ein Jahrzehnt in der Schweiz durch Rekurse halten konnten, teilweise Familien Gründeten und nachher erneut rekurriert haben mit der Begründung, sie und ihre Familien können nicht mehr Ausgeschafft werden, da sie ihre Heimat in der Schweiz hätten und hier in den letzten Jahren gut integriert worden wären! Weiter habe ich behauptet, dass der Integrationsartikel weitere Staatsaufgaben und Ausgaben mit sich zieht. Auch dies möchte ich gerne noch näher erläutern. Der Integrationsartikel hält fest, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration“ zu berücksichtigen haben. Der Gegenentwurf will also Integration zur staatlichen Aufgabe machen. Meine Damen und Herren bitte Entschuldigen sie, aber Integration IST UND BLEIBT primär eine Aufgabe der Ausländer! Staatliche Aufgaben dienten in der Vergangenheit allzu oft nur der Durchsetzung teurer und untauglicher linker Forderungen. Schlimm genug, dass heute jede Gemeinde einen Integrationsverantwortlichen zu stellen hat. Der Integrationsartikel war einer der wesentlichen Bestandteile, welche von Seiten SP als Forderung für den Gegenvorschlag definiert wurden, obwohl diese am vergangen Wochenende die NEIN Parole beschlossen haben. Daran erkennen wir, nicht einmal mehr die SP steht hinter der Mogelpackung Gegenvorschlag. Wir würden mit einem solchen Artikel eine Verpflichtung bezüglich Integration von Einwanderern aufnehmen und somit ein Rechtsanspruch schaffen, welcher letztlich wieder zu einer Klageflut führen würde. Auch diese Rechnung würde wieder der Steuerzahler bezahlen. Ebenfalls fehlt dem Gegenentwurf die Regelung einer Minimalfrist. So ist es möglich, dass ein Ausgewiesener Straftäter nach nur einem Jahr wieder vor unserer Türe steht und aufgrund der kurzen Ausweisdauer die Behörden das Privatinteresse des Ausgewiesenen dem öffentlichen Interesse überwiegen. Das der Gegenentwurf viel weniger effektiv ist als die Ausschaffungsinitiative zeigen auch die Hochrechnungen des Bundesamtes für Migration, welche die effektiven Ausschaffungen im Jahr 2008 mit der Anzahl Ausschaffungen vergleicht, die im selben Jahr mit der Annahme der Volksinitiative oder des direkten Gegenentwurfes hätten durchgeführt werden können. Es sind auch nach den neusten Zahlen ca. 75% mehr, auch wenn seit Einreichung der Initiative die Richter wesentlich sensibilisierter das Thema angehen, da auch diese Interesse haben, die Zahlen zu beschönigen. Den eines müssen sie wissen meine Damen und Herren, den Anwälten und Richtern in unserem Lande bricht eine grosse Einnahmequelle weg, wenn die ewigen Rekurse verunmöglicht werden! Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Zitat eines befreundeten Nationalrates anbringen:

Nur wer Verbrecher schonen tut
Fühlt sich als Gutmensch wirklich gut!
Drum seid wie ich ein Bösewicht
Und unterstützt die Dummheit nicht:
Wollt ihr in Zukunft sicher sein, heisst es beim Gegenvorschlag NEIN!

In diesem Sinne, JA zur Ausschaffungsinitiative, NEIN zum Gegenentwurf und die Volksinitiative bei der Stichfrage.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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