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Junge SVP Graubünden verlangt strenge Einbürgerungspraxis im Kanton Graubünden

Die Einbürgerung ist der Abschluss einer erfolgreichen Integration einer ausländischen Person in die Schweizer Gesellschaft. Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, ist ein strenges Einbürgerungsgesetz notwendig. Das kantonale Einbürgerungsgesetz ist demnach im Rahmen bundesrechtlichen Vorgaben auf eine strenge Praxis auszurichten.

Aufgrund des Inkrafttretens des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Einbürgerungen per 2018 ist der Kanton gefordert, das kantonale Gesetz ebenfalls zu revidieren. Die Junge SVP Graubünden hat sich mit dem Entwurf der Totalrevision auseinandergesetzt und hält fest, dass das Bundesgesetz in ihren Augen zwar zu wenig weit geht, die noch vorhandenen Handlungsspielräume jedoch voll ausgeschöpft werden müssen.

Im gelten Recht können die Bürgergemeinden eine Mindestaufenthaltsdauer von minimal vier bis maximal 12 Jahren voraussetzen. Das neue Bundesgesetz schränkt diesen Bereich deutlich ein, es können noch zwei bis maximal fünf Jahre vorausgesetzt werden. Es ist daher absolut zu begrüssen, dass im neuen kantonalen Gesetz das Minimum bei fünf Jahren festgelegt wird. Zwar wird dadurch der Handlungsspielraum der Gemeinden eingeschränkt, es entspricht jedoch einer vollen Ausschöpfung der vorgegebenen Fristen. Diese bundesrechtliche Einschränkung hat starke Auswirkungen auf die Gemeinden, zumal die kürzeste bekannte Wohnsitzfrist im Kanton sechs Jahre beträgt!

Die Junge SVP Graubünden legt Wert darauf, dass Sozialhilfeempfänger (inklusive ehemalige Sozialhilfeabhängige) sowie Kriminelle nicht eingebürgert werden. Zwar greifen der Entwurf sowie das bisherige Recht diese Forderung auf, doch das genügt der Jungen SVP Graubünden nicht. Sie fordert, dass beide Kriterien in genügendem Masse bereits auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Zudem ist die Rückzahlungspflicht der Sozialhilfegelder von zehn auf 15 Jahre zu verlängern und damit der Verjährung von Sozialhilfe gemäss kantonalem Unterstützungsgesetz anzupassen.

Im erläuternden Bericht ist festgehalten, dass eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von ausländisch-schweizerischen eingetragenen Partnerschaften gegenüber ausländisch-schweizerischen Ehen besteht, wobei erstere auf Stufe Bundesgesetz von einer erleichterten Einbürgerung profitieren und letztere das ordentliche Verfahren durchlaufen müssen. Es ist im Sinne der Jungen SVP Graubünden, dass diese Ungleichbehandlung aus dem Weg geräumt wird, doch auf kantonaler Stufe gestaltet sich dies als unmöglich. Dennoch sieht die Junge SVP Graubünden eine Möglichkeit darin, die erforderliche Wohnsitzfrist von den vorgeschlagenen vier Jahren auf ein Minimum von zwei Jahren zu reduzieren.

Ausländische Personen in der Schweiz haben bereits heute sehr viele Möglichkeiten und der Unterschied zu den Möglichkeiten von Schweizerinnen und Schweizer ist mit Ausnahme des Stimm- und Wahlrechts kaum vorhanden. Gerade deshalb setzt sich die Junge SVP Graubünden dafür ein, dass strenge Einbürgerungsregeln gelten, denn nicht integrationswillige oder gar kriminelle Ausländerinnen und Ausländer dürfen nicht eingebürgert werden. Die leichtfertige Vergabe unseres einzigartigen und wertvollen Stimm- und Wahlrechts muss verhindert werden.

 

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