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SVP GR nimmt Stellung zur laufenden Vernehmlassung Tourismusfinanzierung Graubünden

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Kantonale Tourismusabgabe (KTA) entschieden ab, wobei sie sich nicht grundsätzlich gegen ein kantonales Rahmengesetz wehrt, sofern es den Gemeinden und Regionen einen genügend grossen Spielraum gewährleistet.

Nicht gegen Strukturanpassung

Grundsätzlich steht die SVP der Bildung von Destinationen positiv gegenüber und ist der Meinung, dass diese durch Anschubfinanzierungen durch den Kanton gefördert werden sollten, wobei darauf zu achten ist, dass sich die Kooperation nicht nur auf das Marketing beschränkt, sondern auch der Produktgestaltung besondere Beachtung geschenkt wird.

 KTA als gescheitert zu erklären

Als Gründe gegen die KTA führt die SVP an, dass die Abgabe eine „Steuererhöhung“ von rund 50% mit sich bringe. Gegenüber den bisherigen Abgaben von rund CHF 51,5 Mio sollen die Abgaben auf über CHF 70 Mio (inkl. der notwendigen Gemeindezuschlägen) angehoben werden. Berücksichtigt man die Tatsache, dass ein Teil der bisherigen vom Gast bezahlten Kurtaxen auf die einheimischen Steuerzahler abgewälzt werden, so beträgt die Mehrbelastung für die einheimische Wirtschaft weit mehr als 50%! Eine derartige zusätzliche „Steuerbelastung“ ist nicht akzeptabel.

Vorleisterüberlegung nicht vertretbar

Zudem sei die „Vorleisterüberlegung“ nicht vertretbar, mit welcher jährlich CHF 2 Mio aus dem Rheintal einem Tourismusfond zugewiesen werden. Mit dem gleichen Argument könnte man eine Umverteilung von andern Regionen verlangen, die von der Wirtschaftskraft des Rheintales profitieren. Dies umso mehr als die bestehenden Tourismusregionen nicht direkt davon profitieren, sondern nur hoffen können mit Segen des Kantons für einzelne Projekte Beiträge aus dem Fond zu erhalten.

Tourismusfonds wenig überzeugend

 Die SVP ist überzeugt, dass die heutigen Förderungsmöglichkeiten ausreichen. Allenfalls können über das Budget die notwendigen Mittel aus Kantonalen Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden. Sollte an einer Fondlösung festgehalten werden, so muss der Fond aus kantonalen Mitteln geäufnet werden. Ein Fond kann aber nur in Frage kommen, wenn die Ziele und Aufgaben klar und abschliessend geregelt werden. Das ist beim vorliegenden Vorschlag nicht der Fall.

Belastung Zweitwohnungen willkürlich

Zu berücksichtigen ist, dass es viele unterschiedliche Formen von Ferien- und Zweitwohnungen gibt, die kaum über einen Leist geschlagen werden können. Die vorgesehene Abstufung ist bestenfalls für voll vermietete, in etwa gleich grosse Wohnungen vertretbar. Sie trägt aber der Tatsache nicht Rechnung, dass in vielen Dörfern mit starker Abwanderung Personen teil grossflächige Liegenschaften mit kostenintensivem Aufwand unterhalten und damit zur Erhaltung des Dorfbildes beitragen. Es kann nicht angehen, dass diese Personen gleich behandelt werden, wie ein Spekulant, der in St. Moritz Wohnungen zu sehr hohen Preisen vermietet.

KTA-Abgabesätze nicht vollziehbar

Im Vorschlag werden 26 Branchen und 9 bzw. 7 Abgabeklassen aufgeführt. Insgesamt gibt es demnach 234 bzw. 182 unterschiedliche Sätze, die je nach wirtschaftlicher Entwicklung geändert und angepasst werden sollen. Die Abgrenzungen sind völlig unklar und somit ist der Vollzug dieser Bestimmungen korrekt nur mit einem ausserordentlichen administrativem Aufwand und unzähligen Rechtsstreitigkeiten möglich. Dies steht in krassem Widerspruch zur Zielsetzung der administrativen Vereinfachung.

Die Tourismusregionen müssen die für ihren Aufwand nötigen Mittel selbst festlegen und auch darüber entscheiden, wen sie mit welchem Betrag dafür belasten wollen. Das schliesst nicht aus, dass der Kanton einen Vorschlag mit verschiedenen Alternativen als Mustergesetz erarbeitet und zur Verfügung stellt. Bedauerlicherweise wurden Alternativen zur Tourismusabgabe nicht gründlich aufgearbeitet.

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