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SVP hat die falsche Wortwahl gewählt!

In Wahrheit, handelt es sich „nicht“ um eine „Durchsetzungsinitiative“ sondern  um eine „Opferschutzinitiative“ , die den Richtern damit keinen juristische Ermessenspielraum bei der Verurteilung von schweren Straftätern mehr lässt .Auch ich, als Ausländer, plädiere dafür, dass die SVP die „Opfer respektiert“ und nicht mehr die Täter. Die Opfer haben sich noch nie die Täter ausgesucht, sondern die Täter die Opfer.

Michael Räumelt (Zugewanderter) Wirtschaftskanzlei, Zillis

 

4 Kommentare zu “SVP hat die falsche Wortwahl gewählt!”
  1. valerie sagt:

    Es steht aber auch :-))
    Art. 19a1
    1. Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, wird mit Busse2 bestraft.
    2. In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
    3. Untersteht oder unterzieht sich der Täter wegen Konsums von Betäubungsmitteln einer ärztlich beaufsichtigten Betreuung, so kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Das Strafverfahren wird durchgeführt, wenn sich der Täter der Betreuung oder der Behandlung entzieht

    Ohne Verurteilung, keine Ausschaffung, analog Apfel-Diebstahl :-))

  2. Robert sagt:

    das stimmt eben nicht, laut Initiativentext (https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/2701.pdf) wird man bei “Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 / Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG. des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951(BetmG).” ausgeschafft ohne wenn und aber; in Artikel 19 Absatz 1 des BetmG “wird bestraft, wer Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt”.

  3. valerie sagt:

    Das ist stimmt eben nicht, lieber Roberto. Es wird niemand ausgeschafft, der eine Hanfplanze für den Eigenkonsum auf dem Balkon anpflanzt. Dies hat nur eine Busse zur Folge. Der Initiativtext https://www.svp.ch/kampagnen/uebersicht/durchsetzungsinitiative/initiativtext/ aber auch das Betäubungsmittelgesetz sind hier klar und können auch von dir eingesehen werden https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html
    Es ist etwas anderes wenn es sich um grossflächige Drogenproduktion, um das Schmuggeln oder Dealen von Drogen handelt. Diese Delikte können hingegen zur Ausschaffung führen.

  4. Robert sagt:

    Wieso wird ständig versucht, Menschen die nicht sooo intelligent sind, einzureden, es ginge nur um schwere Straftaten? Wenn jemand ausgeschafft wird, weil er/sie im eigenen Garten für Eigenkonsum (!) eine Hanfpflanze anbaut, welches OPFER wird dann bitte geschützt?

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