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Leserbriefe

Begrenzungsinitiative ist nicht gleich Kündigungsinitiative

Am 27.09.2020 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Begrenzungsinitiative abstimmen. Wer sich etwas näher mit den aktuellen Diskussionen zu dieser Initiative befasst stellt fest, dass die Gegner dieser Initiative mit vielen Unwahrheiten operieren – persönlich bin ich der Ansicht, dass man ja Gründe haben kann, um gegen die Initiativ zu sein, aber man soll bei der Wahrheit bleiben. Einige Beispiele:

Es wird etwa behauptet, dass alle bilateralen Verträge bei einem Nein quasi automatisch aufgekündigt würden (Kündigungsinitiative). Tatsache ist, dass die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt, wie dies übrigens im Abkommen mit den Revisionsklauseln in Art. 14 und Art. 18 vorgesehen, bzw. möglich ist. Wenn die EU nicht bereit ist das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, wird sie vertragsbrüchig. Ergibt sich innerhalb eines Jahres keine Einigung, soll der Bundesrat das Abkommen kündigen – aber erst dann.
Weiter wird oft behauptet, die bilateralen Verträge würden aufgrund der Guillotine-Klausel samt und sonders gekündigt. Tatsache ist, dass von den weit über 100 Abkommen lediglich die 7 Abkommen der Bilateralen 1 hinfällig würden, wobei 6 dieser Abkommen überwiegend im Interesse der EU sind, wie beispielsweise das Verkehrsabkommen mit u.a. der Regelung des Transitverkehrs.
Ebenfalls wird behauptet, dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die Schweiz in eine tiefe Rezession fallen würde. Tatsache ist, dass der Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum durch das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der EU und der Schweiz unter den Vorgaben der Welthandelsorganisation geregelt ist. 90 % der Schweizer Exporte in die EU sind durch diese Abkommen gesichert und geregelt und wären somit von einer Aufkündigung der Bilateralen nicht betroffen. Lediglich 5 % der Exporte in die EU werden durch die bilateralen Verträge geregelt.
Lassen Sie sich durch die Angstmacherei aufgrund falscher Behauptungen nicht erpressen und legen Sie zum Wohle der Schweiz am 27.09.2020 ein JA in die Urne.

Walter Hegner, SVP Gemeinderat Chur

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