Leserbrief: Die Mär von ausländischen Bierdosen-Klauern
Wenn ein Zugewanderter ein Kleinvergehen, zum Beispiel in einem Laden eine Bierdose mitlaufen lässt – nachdem er früher einmal eine Verkehrsübertretung hatte zuschulden kommen lassen – so wäre ihm unbesehene Wegweisung aus der Schweiz gewiss… Derartigen Unsinn meinen jedenfalls die Leserbriefschreiber: Martin Bundi – notorischer SVP Hasser aus Flims, Ursula Leuthold (Grüsch), Christian Thöny (Chur), Hans Vetsch (Davos), Conradin Caviezel (Chur) und „ last but not least“ Giusep Nay, alt Bundesrichter. Wer derartigen Unsinn verbreitet leidet offenbar unter gewissen Leseschwächen. Könnten sie diese überwinden, würden sie vielleicht im Text der Durchsetzungs-Initiative den Passus finden, dass der Ausweisung ausländischer Krimineller zwingend gerichtliche Strafverfahren vorauszugehen haben, die mit Schuldspruch enden. Hat in der Schweiz ein Kleinvergehen – das Mitlaufen-Lassen einer Bierdose – je ein gerichtliches Strafverfahren ausgelöst? Unabdingbare Voraussetzung für die Ausweisung ist ein Schuldspruch, hervorgegangen aus ordentlichem gerichtlichem Strafverfahren. In schweren Fällen (Mord, Vergewaltigung, Einbruchdiebstahl) bewirkt gemäss Durchsetzungs-Initiative bereits ein einziger Schuldspruch die Ausweisung eines ausländischen Kriminellen. Wozu eigentliche all die läppischen Geschichtlein wie jenes vom Bierdosenklau als Drohkulisse gegen die Durchsetzungs-Initiative? Glauben diejenigen, damit auf diese Weise fundamentale Tatsachen aus der öffentlichen Diskussion abdrängen zu können? Dass hierzulande 58 Prozent aller Tötungsdelikte, 61 Prozent aller Vergewaltigungen, 73 Prozent aller Einbruchdiebstähle von Ausländer begangen werden? Das Ausländer volle 73 Prozent aller Insassen in Schweizer Gefängnissen stellen, bei einem Ausländeranteil von 24 Prozent. Übrigens: Wer als Ausländer weiss, wie man sich in einem Gastland benimmt, hat von dieser Initiative nichts zu befürchten – also die grosse Mehrheit. Diejenigen, die das nicht wissen, haben unsere Gastfreundschaft verwirkt. Darum JA zur Durchsetzungs-Initiative.
Robert Deplazes, Brigels