Mindestsitzzahl für Romanischbünden? Leserbrief von Walter Hegner
SP Grossrat Andreas Thöny spricht sich gegen die Volkswahl aus, weil diese oberflächlich sei. Oberflächlich sei die Vorlage, weil die rätoromanische Schweiz nicht mal erwähnt werde. Es ist zu beachten, dass der Kanton Graubünden (wie auch das zweisprachige Freiburg) keine Sitzgarantien für einzelne Sprachregionen bei den Regierungsratswahlen vorsieht, dies obwohl der Kanton Graubünden bereits 1894 das Deutsche, das Rätoromanische und das Italienische als Landesprachen gewährleistet. Auch ohne Mindestsitzzahl war das Rätoromanische in den letzten Jahren gut bis überdurchschnittlich gut in unserer Bündner Regierung vertreten. Das Rätoromanische Sprachgut war kein Malus, sondern eher ein Bonus bei den Wahlen! Für das Initiativkomitee Volkswahl des Bundesrats kam erschwerend dazu, dass die Rätoromanen in Graubünden nicht in einem konkreten Bezirk oder Kreis organisiert sind, sondern die Landessprache Rätoromanisch in diversen Gemeinden offizielle Amtssprache ist, aber manchmal auch Rätoromanisch und Deutsch gemeinsam Amtssprachen sind. Entsprechend konnte das Initiativkomitee die rätoromanischen Gebiete nicht als eigenes Gebiet in der Verfassung aufnehmen. Kompetente rätoromanische Kandidaten müssen die Volkswahl des Bundesrats nicht fürchten – im Gegenteil: sie dürften von einem Sympathiebonus profitieren und daher sage auch ich Ja zur Volkswahl des Bundesrates!
Walter Hegner, Chur