Mit der Personenfreizügigkeit „reicher geworden“? LB von Elvria Hengeveld
Den Gegnern der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ muss angst und bange sein. Weil jede Schweizerin und jeder Schweizer die gravierenden Folgen der Masseneinwanderung mit eigenen Augen sieht und auch erlebt, greifen die Gegner nun zu absurden Behauptungen und gar zu Unwahrheiten. Dazu je ein Beispiel: Die absurde Bezeichnung „Abschottungsinitiative“, in zahllosen Inseraten gebetsmühlenartig wiederholt, hat mit der Initiative nichts zu tun. Diese will ganz einfach die heute masslose Zuwanderung mit jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten wieder steuerbar machen. Was das mit „Abschottung“ zu tun hat, ist schleierhaft. Unwahr, oder zu Deutsch eine Lüge, ist die Aussage, die Schweiz sei dank der Personenfreizügigkeit zwischen 2002 und 2012 „pro Kopf reicher geworden“. Denn die Freizügigkeit wurde nicht im Jahr 2002 sondern erst 2007 voll eingeführt; bis 2007 galten Kontingente. Eine Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens könnte der Freizügigkeit also nur in der Periode 2007-2012 zugeschrieben werden. Und da sieht es schlecht aus: Von der Pro-Kopf-Einkommens-Zunahme von 4500 Euro zwischen 2002 und 2012 fällt nur ein ganz kleiner Teil auf die Periode 2007-2012. Der Wohlstandsgewinn fand also vor der vollen Einführung der Personenfreizügigkeit statt. Tatsache ist: Die gravierenden Folgen der Masseneinwanderung sind auf Dauer für unser Land nicht verkraftbar. Darum stimme ich der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ am 9. Februar aus voller Überzeugung zu. Elvira Hengeveld, AUNS Graubünden und stv. Grossrätin, Zizers