Nein zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik – LB von Jann-Andrea Thöny
Am 3. März wird der Schweizer Bevölkerung ein neuer Verfassungsartikel zur Familienpolitik vorgelegt. Die Vorlage beabsichtigt, für ein ausreichendes Angebot von familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zu sorgen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Tagesschulen, Kinderhorten oder an Mittagstischen. An einer Medienkonferenz teilte der Bundesrat mit: „Aus dem Verfassungsartikel ergeben sich aber keine konkreten Handlungsverpflichtungen.”
Somit verlangt der Verfassungsauftrag Zielsetzungen, die sich an einem unbestimmten Bedarf orientieren und zu deren Erreichung es keine Massnahmen braucht. Klingt widersprüchlich. Ist es auch.
Mit dem genannten Ziel wird nichts anderes als ein gesamtschweizerisch einheitliches, zentral von Bundesbern diktiertes, flächendeckendes Angebot von familienexternen Betreuungsangeboten gefordert. Die dabei entstehenden Milliardenkosten wird die Allgemeinheit zu tragen haben.
Diese Forderung stammt aus denselben Kreisen, welche sich vor vier Jahren bereits für HarmoS stark gemacht haben. HarmoS wurde von der Bündner Bevölkerung deutlich bachab geschickt. Der Familienartikel will der Bevölkerung in ähnlicher Weise eine staatliche Betreuungsindustrie aufzwingen. Bleibt zu hoffen, dass auch diese zentralistische, bürokratische und antifreiheitliche Vorlage gekippt wird.
Jann-Andrea Thöny, Präsident JSVP GR