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Selektion oder Eugenik? Nein zur FMedG

 

Beim Gesetzesentwurf zum Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) wollte der Bundesrat zuerst die Präimplantationsdiagnostik (PID) nur beschränkt zulassen; diese wäre nur jenen Paaren zur Verfügung gestanden, bei denen einer der beiden Träger einer schweren Erbkrankheit ist. Das Parlament hat sich jedoch über die Befürchtungen der Landesregierung hinweg gesetzt und leider beschlossen, die PID für alle Paare, die eine In-vitro-Fertilisation wählen, zu öffnen. Auf einen Schlag betrifft so die Gesetzesanwendung nicht mehr bloss 50 bis 100 Fälle pro Jahr, sondern rund 6’000! Und somit steigt auch die Anzahl menschlicher Embryos, die ausserhalb des Mutterleibs gezeugt werden und für gentechnische Analysen bis zu zehn Jahre lang aufbewahrt werden können, drastisch: Von 400 bis 800 auf sage und schreibe 72’000 Embryos.

Dass das Anwendungsgebiet des Gesetzes auf diese Weise erweitert wurde, verschlimmert die ethischen Probleme nur, die mit der PID einhergehen, und erhöht die Missbrauchsgefahr auf diesem Gebiet drastisch. Der Bundesrat hat diesbezüglich erkannt, dass man nun nicht mehr garantieren könne, dass nur Embryos mit schweren Erbkrankheiten ausgeschieden werden und dass damit auch eine Grenze überschritten wird, die die Regierung explizit nicht überschreiten wollte. Durch die Erweiterung der Gesetzesanwendungen – vom Risikofall mit schlimmer Erbkrankheit hin zum generellen Gentech-Screening – räumt man der Medizin tatsächlich das Recht ein, ohne ernsthafte Kontrolle über Leben und Tod zu entscheiden. So werden künftig Wissenschaftler selbstherrlich entscheiden, welche Embryos lebenswert sind – und somit tiefgekühlt auf ihren Einsatz warten – und welche sofort entsorgt werden!

Von der Diskussion nicht ausgeschlossen werden darf im Übrigen auch nicht die ethische Frage der überzähligen tiefgefrorenen Embryonen, die nach einem “Verfallsdatum” von 10 Jahren entweder entsorgt oder Forschungszwecken zugeführt werden sollen und dies in einem Zeitalter, wo sich die Gesellschaft vehement gegen Tierversuche einsetzt.

Wird so gesehen die Fortpflanzungsmedizin, die eigentlich Leben schaffen sollte, nicht zur eigentlichen Todesdisziplin? Es gab einst eine Zeit in der Menschheitsgeschichte (und die ist noch nicht lange her, nämlich im letzten Jahrhundert) als einige davon träumten, und das hatte einen Namen: Eugenik und in diesem Zusammenhang fällt auch der Begriff der Euthanasie. Anstatt uns auf den gefährlichen Weg der Eugenik zu begeben, sollten wir wir das Recht auf das in unserer Bundesverfassung garantierte Leben bekräftigen und sagen daher am 5. Juni 2016 NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Valérie Favre Accola, Davos

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