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Leserbriefe

Tanzt die Schweiz bald nach Macrons Pfeife?

Am 19. Mai 2019 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ab. Die EU hat ihre Waffenrichtlinien als Folge der verheerenden Terroranschläge verschärft und fordert diese Massnahme nun auch von allen anderen Mitgliedstaaten, welche das Vertragswerk von Schengen/Dublin unterzeichnet haben. Angesichts der Tatsache, dass diese menschenverachtenden Anschläge nie mit legalen Waffen, sondern mit noch brutaleren Werkzeugen wie Fahrzeugen, Bomben, etc. verursacht wurden, ist die Wirkung dieser Verschärfung mehr als fraglich. Immerhin wissen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, worüber sie im Mai 2019 abstimmen.

Wie lange diese Vorschriften aber gelten werden, steht in den Sternen und macht die Abstimmungvorlage zu einer Büchse der Pandora. Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie sieht nämlich vor, dass die EU alle fünf Jahre prüfen wird, ob und wie die Richtlinie den veränderten Bedürfnissen der Terrorabwehr angepasst werden soll. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts liegt damit auf der Hand, da die vorgeschlagenen Massnahmen im neuen Recht kaum geeignet sind, weitere Terroranschläge zu vermeiden. Über diese Verschärfungen kann das Schweizer Volk allerdings nicht mehr abstimmen. Es ist vielmehr sehr zu befürchten, dass die künftigen Regeln etwa nach den Vorstellungen des zentralistischen Frankreich ausfallen werden. Präsident Macron hat im vergangenen März in einem Schreiben an die Bürgerinnen und Bürger Europas bereits einen Neubeginn des Schengen-Raums in Aussicht gestellt. Dass dieser Umbau nach seinen persönlichen Vorstellungen und nicht in demokratischer Manier erfolgen soll, ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Wer deshalb Gewissheit haben will, welches Waffenrecht auch in Zukunft in der Schweiz gelten soll, sagt am 19. Mai 2019 NEIN zur Revision des Waffenrechts.

Heinz Brand, Nationalrat SVP, Klosters

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