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Die SVP Graubünden fordert pragmatische Regelung bei Fehlabschüssen anstatt Strafanzeigen und Patentenzug

Die SVP Graubünden fordert für die Jagdsaison 2025 eine sofortige Anpassung der Praxis bei Fehlabschüssen von Wölfen. Konkret verlangt die Partei, dass Jägerinnen und Jäger bei einem Fehlabschuss nicht mehr mit einer Strafanzeige und dem Entzug des Jagdpatents bestraft werden. Stattdessen soll wie im Kanton Glarus auf eine pragmatische Lösung mit einer moderaten Geldstrafe gesetzt werden.

Mit der Publikation der Jagdbetriebsvorschriften 2025 hält die Bündner Regierung trotz wiederholter Kritik an einer strengen Praxis fest: Fehlabschüsse gelten als Vergehen, werden strafrechtlich verfolgt und den Betroffenen drohen Strafanzeigen und der Entzug des Jagdpatents. Das ist unverhältnismässig, denn die Bündner Jägerinnen und Jäger sind pflichtbewusste, naturverbundene Menschen, die ihre Aufgabe ernst nehmen. Sie für Fehler zu bestrafen wie Kriminelle, ist nicht akzeptabel.

Ein parlamentarischer Vorstoss der SVP Fraktion forderte deshalb eine Entschärfung der Praxis. Die Regierung wies dies jedoch mit dem Verweis auf das Bundesrecht zurück. Ein Fehlabschuss sei als Vergehen einzustufen, könne daher nicht im Ordnungsbussenverfahren behandelt werden und müsse zwingend der Strafverfolgung übergeben werden.

Umso bemerkenswerter ist, dass der Kanton Glarus nur zwei Monate nach der Antwort der Bündner Regierung genau das umgesetzt hat, was die Bündner Regierung als rechtlich ausgeschlossen abgetan hat. In Glarus regelt eine neue Verordnung klar, dass Fehlabschüsse nicht mehr strafrechtlich geahndet, sondern mit einem pauschalen Wertersatz belegt werden. Die Höhe ist dabei gestaffelt nach Alter des getöteten Tieres (500 bis 2500 Franken).

Nationalrat Roman Hug betont: „Wenn Glarus umsetzt, was die Bündner Regierung für unmöglich erklärt, dann ist das kein Rechtsproblem – sondern ein Willensproblem.“

Allfällige Ordnungsbussen sollen in Graubünden nicht über eine Verordnung, sondern direkt in den Jagdbetriebsvorschriften geregelt werden. Angesichts der besonders akuten Lage im Kanton sind zudem deutlich tiefere Tarife als in Glarus angezeigt.

Die SVP Graubünden kritisiert zudem die Ungleichbehandlung bei der Bestandesregulation von Wildtieren. Beim Steinbock sind Ordnungsbussen möglich, beim Wolf nicht – obwohl sich die rechtliche Grundlage mit dem Jagdgesetz seit dem 1. Dezember 2023 stark angenähert hat. Eine solche Ungleichbehandlung ist weder sachlich noch juristisch nachvollziehbar.

Die SVP Graubünden sieht darin ein klares Signal: Auch innerhalb des geltenden Bundesrechts ist eine unbürokratische und praxisnahe Lösung möglich – wenn der politische Wille vorhanden ist.

Die SVP Graubünden fordert daher:

  1. Verzicht auf Strafanzeigen und den Entzug des Jagdpatents bei Fehlabschüssen.
  2. Einführung eines pauschalen Wertersatzes nach dem Modell des Kantons Glarus, jedoch mit tieferen Tarifen.
  3. Verankerung dieser Regelung direkt in den Jagdbetriebsvorschriften Graubündens statt in einer separaten Verordnung.
  4. Umsetzung der neuen Regelung rechtzeitig zur Jagdsaison 2025.

Die Jägerschaft verdient Rechtssicherheit und Vertrauen – nicht eine Kriminalisierung. Graubünden darf nicht länger am juristischen Buchstaben kleben, wenn andere Kantone konstruktiv vorangehen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Roman Hug
Präsident SVP Graubünden
Tel. 078 600 98 20
Mail rh@bhp-ag.ch

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