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Medienmitteilung

Zensurgesetz: Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit vor Sonderrechten

Die Junge SVP Graubünden lehnt das sogenannte Zensurgesetz klar ab. Die Meinungsfreiheit soll nicht weiter eingeschränkt werden.

Die Verbesserung der Rechte von Homosexuellen (z. B. «Ehe für alle») ist ein elementarer Teil des Parteiprogramms der Jungen SVP Graubünden. Homophobie lehnt die Jungpartei vehement ab. Die Erweiterung des Artikels über die «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» geht aber weit über die Gleichstellung hinaus. Seit Jahren wird versucht, diese Strafnorm zu erweitern. Linken Parteien ist die Meinungsfreiheit schon lange ein Dorn im Auge. So soll nun die Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel «Strafe für Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung» weiter ausgehöhlt werden, ist sich Marco Kalberer, Vorstandsmitglied Junge SVP Graubünden, sicher. Die Meinungsfreiheit gehört zu den bedeutendsten Freiheitsrechten in der Schweizer Bundesverfassung, weshalb dieses Freiheitsrecht weiter gewahrt werden muss. Denn weltweit sieht man, wohin die Einschränkung der persönlichen Meinung führt. In der Schweiz darf es aus Sicht der Jungen SVP Graubünden keinesfalls soweit kommen.
Physische Gewalt gegen Homosexuelle oder auch gegen andere Gruppierungen dürfen nicht goutiert werden. Dies ist allerdings bereits heute strafbar und erfordert deshalb härteres Eingreifen seitens der Justiz. Bezüglich der verbalen Gewalt ist die Junge SVP Graubünden der Meinung, dass keiner Gruppierung Sonderrechte zustehen sollten. Einzelne Aufzählungen von Gruppierungen würden nämlich in einem uferlosen und unübersichtlichen Gesetzestext enden.
Weiter würde die Gesetzesänderung zu einem Kontrahierungszwang für private Unternehmen führen. Dies lehnt die Junge SVP vehement ab. Denn die Wirtschaftsfreiheit sowie die Vertragsfreiheit eines jeden Unternehmens soll auch in Zukunft sichergestellt sein.
Es ist davon auszugehen, dass auch die erweiterte Strafnorm die Homophobie nicht bekämpfen wird. Die Junge SVP Graubünden lehnt die Gesetzesänderung am 9. Februar 2020 klar ab.

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